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Absturz

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EDV-Lexikon - vorige Definition Abofalle - nächste Definition abwärtskompatibel
Absturz
(2009) Als Absturz bezeichnet man in der EDV das durch einen technischen Fehler bedingte Ende der ordnungsgemäßigen Funktion eines Programms. Bei einem Absturz wird ein Programm in den meisten Fällen entweder ungewollt plötzlich beendet oder es blockiert und muss unter Zuhilfenahme des Betriebssystems abgebrochen werden. Wenn wichtige Systemprogramme oder Betriebssystemkomponenten abstürzen, kann der Rechner unbedienbar werden. Man spricht dann von einem "Totalabsturz". Fatal können sich Abstürze auswirken, wenn während ihres Auftretens Schreibzugriffe auf die Festplatte stattfanden, da dann als Folge des Absturzes oft fehlerhafte Daten geschrieben werden oder Dateien unbenutzbar werden können.
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