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Abofalle

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EDV-Lexikon - vorige Definition Abfragesprache - nächste Definition Absturz
Abofalle
(2009) Als Abofallen bezeichnet man Angebote, bei denen entweder keine oder üblicherweise kostenlos erhältliche Leistungen (z.B. Freeware-Downloads) mit dem Abschluss eines langfristig bindenden Vertrages gekoppelt werden. Oft werden von den Abofallenbetreibern Zahlungen in drei- bis vierstelliger Höhe in Rechnung gestellt und angemahnt. Verbraucherschutzorganisationen warnen intensiv vor diesem Geschäftsmodell und rufen dazu auf, in Webformularen nicht leichtfertig persönliche Daten einzugeben und sich die Geschäftsbedingungen eines Anbieters vor dem Vertragsabschluss durchzulesen.
Computerbetrug.de zu Abofallen und Abzocke im Internet
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