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Trial-Version
(2006) Eine Softwareprobe mit eingeschränkter Funktionalität oder beschränkter Laufzeit nennt man auch Trial-Version. Für laufzeitbeschränkte Software ist zudem der Begriff "Demoversion" gebräuchlich. Bei funktionsreduzierten Trial-Versionen spricht man auch von "Crippleware". Gelegentlich wird laufzeitbeschränkte Trialware nach Ablauf der Testphase (oft 30 oder 60 Tage) nicht völlig nutzlos, sondern kann beispielsweise noch dauerhaft als Dateibetrachter eingesetzt werden.
Siehe auch Freeware, Shareware und Public Domain.

Beispiele für Trialware:
Microsoft Office Trial Standard Edition (installierte Download-Version wird nach 60 Tagen zum Dateibetrachter)
AVG Anti-Virus Testversion (läuft 30 Tage ohne Einschränkung)
Downloadseite der Firma Adobe (in der Regel 30-Tage-Beschränkung)
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