Google
 
Web martinvogel.de

Raubkopie

A|B|C|D|E|F|G|H| I|J|K|L|M|N|O|P|Q|R|S|T|U|V|W|X|Y|Z

EDV-Lexikon - voriger Artikel: Rastergrafik
Raubkopie
  1. (2000) Kopie eines Raubes
  2. (2000) Etwas merkwürdige Bezeichnung für eine nicht lizenzierte Programmkopie. Zwar ist deren Einsatz und Verbreitung oft unzulässig, doch selbst die GEZ hat es bisher nicht geschafft, zahlungsunwillige Empfangseinrichtungsbereithalter als gewaltbereite "Raubseher" zu kriminalisieren. Auch sind mir keine Fälle von "Raubfahrern" bekannt, die sich durch den fahrscheinfreien Gebrauch des ÖPNV auszeichnen müßten. Welches Potential körperlicher Gewalt in einer Raubkopie stecken soll, wissen wohl allein die Schöpfer dieses blödsinnigen Wortes.
    (2005) Es gibt derzeit eine aufdringliche Werbekampagne der Musik- und Filmindustrie, in welcher die falsche Behauptung "Raubkopierer sind Verbrecher" aufgestellt wird. Da unlizenziertes Kopieren kein Verbrechen, sondern eine Ordnungswidrigkeit ist, müsste es eigentlich "Raubkopierer sind Ordnungswidrigkeitsbegeher" heißen. Die tatsächlichen Verbrecher sind möglicherweise genau auf der "anderen Seite" zu suchen. Siehe dazu auch den Eintrag zu "Rootkit" und den Aufsatz Zur Strafbarkeit von Kopierschutzmaßnahmen auf Audio-CDs gemäß § 303a StGB von Dr. Tarek Abdallah, Dr. Björn Gercke und Dr. Peter Reinert.

EDV-Lexikon - nächster Artikel: Raubseher

Senden Sie Ergänzungswünsche und Änderungsvorschläge per E-Mail an Martin Vogel oder diskutieren Sie darüber im Forum!

Schon da gewesen?
Homepage | Forum und Gästebuch | Downloads | Wirkliche Welt | Theaterforum

Dies ist die Offline-Version des kleinen EDV-Lexikons von Martin Vogel. Auf der Website lexikon.martinvogel.de erhalten Sie die jeweils aktuellste Version des Lexikons.

Die Google-Suche greift immer auf die aktuelle Online-Ausgabe zu, um größtmögliche Aktualität zu gewährleisten.