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(1992) Genauso, wie jeder Besucher eines Theaters oder jeder Passagier eines Omnibusses eine Gebühr für die in Anspruch genommene Dienstleistung zu entrichten hat, muß ein Benutzer eines Computerprogramms eine Gebühr an den Urheber zahlen, um das Programm legal zu nutzen. Wer das nicht tut, ist zwar kein Raubkopierer (weil er sich nicht unter Androhung physischer oder psychischer Gewalt das Eigentum anderer aneignet; es gibt ja auch keine Raubseher oder Raubfahrer), aber ein gewissenloser Schnorrer. Siehe auch Shareware.
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