Lexikon

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
EDV-Lexikon - vorige Definition Lernkurve - nächste Definition LFN
Lexikon
(2006) Der aus dem griechischen stammende Begriff "Lexikon" bezeichnet im Wortsinne ein "das Wort betreffende Buch". Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man als Lexikon in der Regel ein Sachwörterbuch, in dem beispielsweise allgemeinbildende Themen behandelt werden (Konversationslexikon) oder aber Fachthemen im Detail erläutert werden (Heimwerkerlexikon, Politiklexikon, Wirtschaftslexikon, EDV-Lexikon).
Lesezeichen setzen, Weitersagen

Finden Sie eine Begriffserklärung nicht? Haben Sie einen Fehler entdeckt? Senden Sie Ergänzungswünsche und Änderungsvorschläge per E-Mail an Martin Vogel oder diskutieren Sie darüber im Forum!

Schon da gewesen? Homepage | Vogels Perspektive - das Blog | Praxis Arbeit und Leben | Theaterforum | Bauforum

map | neu |