KK-Antrag

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
EDV-Lexikon - vorige Definition Kilobyte - nächste Definition Klapprechner
KK-Antrag
(2005) Soll eine Internet-Domain den Provider wechseln, so ist für die Topleveldomain ".de" beim aktuellen Provider ein KK-Antrag zu stellen. Die für diese Domain zuständige zentrale Registrierungsstelle DENIC hat dieses spezielle Konnektivitätskoordinationsverfahren vorgesehen. Oft wird auch der Providerwechsel anderer Topleveldomains (.com, .info, .net, .org, …) inkorrekterweise als KK bezeichnet.
Lesezeichen setzen, Weitersagen

Finden Sie eine Begriffserklärung nicht? Haben Sie einen Fehler entdeckt? Senden Sie Ergänzungswünsche und Änderungsvorschläge per E-Mail an Martin Vogel oder diskutieren Sie darüber im Forum!

Schon da gewesen? Homepage | Vogels Perspektive - das Blog | Praxis Arbeit und Leben | Theaterforum | Bauforum

map | neu |