EULA

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EDV-Lexikon - vorige Definition ETSI - nächste Definition EVA-Prinzip
EULA
(2000) EULA ist die Abkürzung für End User License Agreement - "Endanwenderlizenzübereinkunft". Diese "Übereinkunft" ist häufig ein von Softwareherstellern verfasster pseudojuristischer Phantasietext zum Zwecke der Einschüchterung von Kunden, in diesen Fällen meistens ohne vollständige Rechtsgültigkeit, oft sogar erst nach dem Öffnen der Verpackung oder während der Installation einer Software zu finden. Siehe auch c't 3/99, S.16.
(2005) Manchmal verstecken sich in einem EULA auch zwischen umfangreichen Fülltexten interessante Textschnipsel, in denen der Hersteller Ihre Zustimmung zu Werbepopups, der Übertragung personenbezogener Daten oder der Verfolgung und Protokollierung des Benutzerverhaltens einholt. Die kostenlose Software Eulalyzer analysiert englischsprachige EULA-Texte im Hinblick auf solche Besonderheiten.
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