(2006) Als Cold Call (Kaltanruf, Kaltakquise) bezeichnet man Telefonanrufe zu Werbezwecken (Telemarketing), ohne dass zuvor eine Geschäftsbeziehung bestand.
Gemäß §7 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) sind diese belästigenden Werbeanrufe illegal.
Unternehmen, die verbotene Telefonwerbung betreiben, können abgemahnt werden.
Die Werbeanrufe der Tastendrückerkolonnen beginnen daher neuerdings oft mit der Behauptung, man habe an einer Umfrage oder einem Gewinnspiel teilgenommen (und dabei derartigen Aufdringlichkeiten zugestimmt).
Finden Sie eine Begriffserklärung nicht? Haben Sie einen Fehler entdeckt? Senden Sie Ergänzungswünsche und Änderungsvorschläge
per E-Mail an Martin Vogel
oder diskutieren Sie darüber im Forum!