Cold Call, Cold Calling

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Cold Call, Cold Calling
(2006) Als Cold Call (Kaltanruf, Kaltakquise) bezeichnet man Telefonanrufe zu Werbezwecken (Telemarketing), ohne dass zuvor eine Geschäftsbeziehung bestand. Gemäß §7 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) sind diese belästigenden Werbeanrufe illegal. Unternehmen, die verbotene Telefonwerbung betreiben, können abgemahnt werden. Die Werbeanrufe der Tastendrückerkolonnen beginnen daher neuerdings oft mit der Behauptung, man habe an einer Umfrage oder einem Gewinnspiel teilgenommen (und dabei derartigen Aufdringlichkeiten zugestimmt).

Links zum Thema Cold Call (Kaltakquise)

UWG – Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Informationen der Verbraucherzentrale NRW: Telefonwerbung
Dialerschutz.de: Kostenfalle Telefonmarketing und Cold Calls
Evelyn Voß von der Verbraucherzentrale Sachsen rät: Drehen Sie den Spieß um!
Ausführlicher taz-Artikel vom 25.10.2005: Bei Anruf Spam

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